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Norddeutsche Stiftung für Umwelt und Entwicklung

Die Norddeutsche Stiftung für Umwelt und Entwicklung fördert Zukunftsprojekte im Sinne der Agenda 21 in Hamburg und in Mecklenburg-Vorpommern. Die Fördermittel der NUE werden insbesondere aus Spenden und Überschüssen der Lotterie „BINGO! Die Umweltlotterie“ in Hamburg und Mecklenburg-Vorpommern erwirtschaftet.

Antragsberechtigt sind als gemeinnützig anerkannte Vereine und Verbände sowie Körperschaften des öffentlichen Rechts. Privatpersonen können nicht unterstützt werden.

Die NUE unterstützt vorbildhafte Aktivitäten in den Bereichen:

  • Natur- und Umweltschutz
  • Umweltbildung
  • Entwicklungszusammenarbeit
  • Entwicklungspolitische und interkulturelle Bildungsarbeit

Gefördert werden Projekte mit räumlichem Bezug zum Land Hamburg bzw. Mecklenburg-Vorpommern. Für entwicklungspolitische Projekte im Ausland ist dieser Bezug gegeben, wenn sie von Hamburg oder Mecklenburg-Vorpommern aus initiiert, begleitet oder betreut werden und mit entwicklungspolitischer Bildungsarbeit im jeweiligen Bundesland verknüpft sind. Entwicklungspolitische Themen sind förderfähig, wenn sie sich auf Länder beziehen, die in der DAC-Liste des Entwicklungshilfekomitees der OECD aufgeführt sind.

Weitere Informationen zu Antragsstellung, Richtlinien und Beratung finden Sie hier.

Stiftung Nord-Süd-Brücken

Grundsätzlich können Anträge gestellt werden für EZ- und Inlandsprojekte sowie zur Kofinanzierung von Personalkosten. Grundlage für die Beantragung und Bewertung von Projekten sind die Förderrichtlinien der Stiftung Nord-Süd-Brücken. Dort sind die formalen und inhaltlichen Kriterien zur Antragstellung dargelegt bzw. die Konditionen für Zuschüsse und Abrechnungspflichten benannt. Für einzelne Programme können abweichende Richtlinien gelten.

Folgende Fonds stehen der Stiftung zur Finanzierung von Projekten aus NRO zur Verfügung:

  • Fördermittel der Stiftung für EZ-Projekte und Maßnahmen der Inlandsarbeit
  • Fördermittel des BMZ im Rahmen des EZ-Kleinprojektefonds (max. 50.000 € Fördersumme nach erfolgter Trägerprüfung)
  • Fördermittel des BMZ für Vorhaben der Bildungs- und Öffentlichkeitsarbeit zu den Sustainable Development Goals (SDG) (max. Fördersumme 15.000 €)
  • Fördermittel des BMZ zum Promotor*innen-Programm (geschlossener 3jähriger Fonds)
  • Fördermittel des BMZ zum Programm „Weltoffen, solidarisch u. dialogisch“ (geschlossener 3jähriger Fonds)

Weitere Informationen zu Antragstellung, Richtlinien und Beratung finden Sie unter hier.

Beratung zu Fördermöglichkeiten durch das Eine-Welt-Landesnetzwerk Mecklenburg-Vorpommern

Das Eine-Welt-Landesnetzwerks MV berät Mitglieder und Interessierte bei der Projektentwicklung, bei der Suche nach Kooperationspartner/-innen, bei der Akquise von Fördermitteln sowie bei der Antragstellung. Bitte vereinbaren Sie vorher einen Termin.

Ansprechperson: 
Andrea Krönert
info[at]eine-welt-mv.de

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