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Baden-Württemberg: Landesregierung berät Situation der Flüchtlinge im Land

„Wir tun im Land alles uns Mögliche, damit die hier ankommenden Flüchtlinge ein sicheres Dach über dem Kopf haben“, sagte Ministerpräsident Winfried Kretschmann, nachdem im Rahmen der Kabinettssitzung über den aktuellen Stand der von der Landesregierung ergriffenen asylpolitischen Maßnahmen beraten worden war.

„Wenn über Nacht mehrere Hundert Menschen eine Unterkunft und Versorgung brauchen, dann braucht man schnelle und unbürokratische humanitäre Hilfe.“ In der Landesfeuerwehrschule in Bruchsal sei deshalb eine kurzfristige Unterbringung eingerichtet worden. Außerdem habe die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben Teile des ehemaligen Kasernengeländes in Heidelberg für eine kurzfristige Notunterbringung zur Verfügung gestellt. „Das ist ein Kraftakt vieler Beteiligter. Hier verlangen wir wirklich übergroße Anstrengungen von den Kommunen, Landkreisen und Hilfsorganisationen – ihnen allen gilt mein herzlicher Dank“, so Kretschmann.

Erweiterung der Erstaufnahmekapazitäten

Die Landesregierung habe zudem in den letzten drei Jahren die Erstaufnahmekapazitäten verdreifacht und werde in absehbarer Zeit nochmals auf dann insgesamt 4.000 Plätze erhöhen. „Nach dem einstimmigen Gemeinderatsbeschluss in Meßstetten beginnen wir mit den Vorbereitungen in der Kaserne, damit sie uns noch im Oktober zur Verfügung stehen kann“, sagte Integrationsministerin Bilkay Öney. „Für die Zusammenarbeit mit den Kommunen ist und wird Meßstetten ein gutes Vorbild sein.“ Die Landesregierung sei auch in konstruktiven Gesprächen mit Mannheim, Freiburg und anderen potenziellen Standorten, um weitere drei dauerhafte Landeserstaufnahmeeinrichtungen zu eröffnen. „Solange diese Plätze noch nicht verfügbar sind, werden bei hohen unvorhersehbaren Zugangszahlen befristete Notunterkünfte nicht zu vermeiden sein“, sagte Integrationsministerin Öney.

Flüchtlingsgipfel im Oktober

„Auf dem bereits angekündigten Flüchtlingsgipfel werde ich die Kommunalen Landesverbände, die Kirchen, die Wohlfahrtsverbände und die Interessenvertreter der Flüchtlinge gemeinsam mit den betroffenen Ministerien an einen Tisch holen“, sagte der Ministerpräsident. „Wir müssen gemeinsam nach raschen Lösungen für den akuten Unterbringungsbedarf suchen. Und ich möchte nachhaltige Maßnahmen für einen humanen Umgang mit Flüchtlingen und die Verbesserung ihrer Lebenssituation diskutieren.“

Notwendige Änderungen im Bundesrecht

Im Moment sei die Einrichtung von Gemeinschaftsunterkünften für Flüchtlinge in Gewerbegebieten aufgrund der aktuellen Rechtsprechung kaum möglich. Natürlich sei es nicht Ziel, Flüchtlinge in Gewerbegebieten unterzubringen. Aber zumindest in besonderen Zugangssituation sollte es vorübergehend möglich sein, so Öney. Eine Bundesratsinitiative, die auf die hierfür erforderlichen Änderungen der Baunutzungsverordnung des Baugesetzbuchs hinwirkt, stimmt die Landesregierung derzeit mit Hamburg und anderen Ländern im Bundesrat ab.

Hinsichtlich der unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge, betonte Öney weiter, solle durch eine Änderung der Durchführungsverordnung zum Flüchtlingsaufnahmegesetz sichergestellt werden, dass nicht nur die grenznahen Kreise mit deren Betreuung konfrontiert werden. „Landesseitig können wir aber nur für asylsuchende Jugendliche eine solche Verteilung organisieren“, ergänzte Ministerin Öney.

Neues Flüchtlingsaufnahmegesetz

Die Landesregierung habe bereits in den letzten Monaten umfassende Verbesserungen für die Aufnahme- und Unterbringungssituation der Flüchtlinge auf den Weg gebracht. „Das neue Flüchtlingsaufnahmegesetz hat wesentliche Verbesserungen für die Unterbringung der Flüchtlinge gebracht, zum Beispiel mehr Wohnraum, die Unterbringung in Wohnungen, Sprachangebote, Geld- statt Sachleistungen oder eine unabhängige Flüchtlingssozialarbeit“, betonte die Integrationsministerin. „Auch für die Kostenerstattung der Stadt- und Landkreise hat die Landesregierung viel Geld in die Hand genommen.“ So wird die Einmalpauschale nochmals um ca. 1.400 Euro auf fast 14.000 Euro pro Person bis 2016 erhöht. Aktuell sind im Haushalt 2014 für die Pauschale 230 Millionen Euro vorgesehen. Derzeit sei man gemeinsam mit den Kommunalen Landesverbänden zudem dabei, diese Pauschale unter Berücksichtigung aller Kostenanteile auf ihre Auskömmlichkeit zu überprüfen.

Baden-Württemberg, Staatsministerium